Aktuelle Hilfestellung zum Umgang mit der Corona-Pandemie
Sehr geehrte Damen und Herren,
die aktuelle Corona-Situation stellt branchenübergreifend außergewöhnliche Herausforderungen an die Betriebsführung. Dabei ändern sich Regelungen, Verordnungen und Unterstützungen kurzfristig. Hier gilt es, für jeden Betrieb die Möglichkeiten im Einzelfall zu prüfen. Sie finden auf dieser Seite:
Soforthilfepakete: der Corona Compass
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Soforthilfepakete: der Corona Compass
Um Sie in dieser Situation umfassend zu unterstützen, haben wir eine
Paketlösung geschaffen. Diese bietet Ihnen Soforthilfe sowie Beratung und schont Ihre Liquidität: der
Corona-Compass.
Die Vorteile:
- Ein Ansprechpartner für Recht und Steuer
- Jederzeit aktueller Stand der Soforthilfemaßnahmen
- Kalkulierbarkeit durch Paketpreise
- Rechtssicherheit und Minimierung Haftungsrisiko
- Freie Kapazität für Ihr operatives Geschäft
- Förderfähig über die BAFA
Die Paketinhalte:
Corona Compass Überblick
Durch die Ausbreitung des Corona Virus und die von den Behörden und Regierungen in Europa und weltweit eingeführten Einschränkungen, sind viele Unternehmen bereits in schwierige Fahrwasser geraten. Angesichts der neuen und für viele Unternehmer auch ungewohnten Herausforderungen in den Beziehungen zu Mitarbeitern, Kunden, Wettbewerbern, Banken, Behörden und Lieferanten, gilt es auf der immer stürmischer werdenden See den Überblick zu behalten, die Richtung zu finden, und das Unternehmen sicher auf den richtigen Weg aktiv durch die Corona-Krise zu führen. Dazu bedarf es eines Compass.
Unser folgendes Angebot zielt auf betroffene kleine und mittlere Unternehmungen von 1 bis 200 Mitarbeiter ab. Um vor allem schnell handeln zu können haben wir eine Einsatzgruppe aus verschiedenen Berufsträgern gebildet, die interdisziplinär zusammenwirken und unsere Leistungen in 3 Pakete gefasst, die die typischerweise und sehr häufig benötigten Leistungen zur Krisenbewältigung bündeln:
Corona Compass S - Überblick gewinnen
Corona Compass M - Richtung finden
Corona Compass XL – Aktiv durch die Krise
Wir wissen, dass die Liquidität vieler betroffener Unternehmen aktuell stark belastet ist. Wir bieten deshalb Festpreise für jedes Paket, die in Abhängigkeit zu Unternehmensgröße und Aufgabenumfang stehen und die wir vorab gemeinsam festlegen. Als Zeichen der Solidarität bieten wir im Einzelfall und in Ermangelung andere Möglichkeiten an, die Honorare ganz oder teilweise nach der Krise zu bezahlen. Das ist dann unser kleines Hilfspaket, mit dem wir gern einen bescheidenen Beitrag zur Krisenbewältigung leisten möchten.
Die Herangehensweise an die komplexen Herausforderungen, die vor den KMUs in der Corona Krise liegen, bedarf einer ständigen Validierung und auch Anpassung. Berater, die mit der Sanierungsmaterie vertraut sind und ihre Fachgebiete Recht, Steuern, Finanzierung und Strategie beherrschen, müssen eng verzahnt zusammenarbeiten. Mit den angebotenen Paketen der Silberthal Gruppe zur Corona Krise möchten wir diesen Anforderungen entsprechen.
Sollte auch Ihre Unternehmung bereits in schwierige Fahrwasser geraten sein oder sind solche in Sicht, so zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren:
Per Telefon 0177 2576701 oder Mail (
kontakt@silberthal-gruppe.de)
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Corona Compass S - Überblick gewinnen
Die Corona-Krise greift um sich. Verbunden damit sind leider auch erste wirtschaftliche Auswirkungen auf das Unternehmen. Probleme sind bereits eingetreten oder stehen unmittelbar bevor. Wir geben Ihnen in einer Beratung einen Überblick über die nun wichtigen Themen und zeigen Ihnen, was alles auf Sie zukommen kann und welche Handlungs- und Reaktionsmöglichkeiten typischerweise bestehen, einige Beispiele:
- Es bestehen Zahlungsausfälle infolge der Krise, wie gehe ich damit um und welche Maßnahmen kann ich aktiv ergreifen?
- Was mache ich, wenn mein Lieferant nicht leistet oder ich selber nicht leisten kann. Ist die Krise generell ein Fall Höherer Gewalt im Rechtssinne, die die Leistungspflichten suspendiert oder könnte die Krise eine solche werden?
- Kann ich die Bezahlung von Mieten infolge der Krise reduzieren in Abhängigkeit der Betroffenheit des Mietobjekts als Geschäft, Büro oder anderes?
- Welche Verpflichtungen habe ich gegenüber meinen Mitarbeitern. Hilft die Beantragung von Kurzarbeitergeld (KUG) und wie und vor allem wann erfolgt die Erstattung?
- Ist es notwendig, Mitarbeiter zu entlassen oder Verträge zu kündigen?
- Welche staatlichen Förderprogramme könnten dem Unternehmen schnell helfen?
- Welche Erleichterungen bieten die Finanzämter an?
- Was ist mit der Insolvenzantragspflicht, könnte ein Gläubigerschutz im Rahmen der Insolvenz durch die Krise führen und haften die Inhaber einer juristischen Person möglicherweise auch persönlich bei Versäumnissen?
- Welche Art von Regressansprüchen gegen den Staat bestehen bei behördlich geschlossenen Betrieben und Ladengeschäften? Gibt es realisierbare Ansprüche?
Sollte auch Ihre Unternehmung bereits in schwierige Fahrwasser geraten sein oder sind solche in Sicht, so zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren:
Per Telefon 0177 2576701 oder Mail (
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Corona Compass M - Richtung finden
Das Corona Paket S gibt einen grundlegenden Überblick und ist im Paket M enthalten. Ist die Orientierung gewonnen, heißt es, die konkret für die Unternehmung richtige Richtung aus der Krise zu finden, bezogen auf jede einzelne Herausforderung.
Die eingetretenen Probleme werden - bezogen auf die aktuelle Situation in Ihrem Unternehmen - von unseren Teams analysiert und es werden die bestehenden konkreten Lösungsmöglichkeiten aufgezeigt. Dazu bedarf es der Prüfung von Materialien und Dokumenten und eines umfassenden Informationsflusses, gegebenenfalls kommen wir - unter Beachtung des gebotenen Sozialabstandes und nur wenn es unbedingt notwendig ist - auch in Ihr Unternehmen, um Dokumente zu sichten und Sachverhalte aufzunehmen. Es besteht weiter die Möglichkeit von Telefon- und Videokonferenzen. Die grobe Richtung wird für jedes Thema bestimmt und verfeinert. Am Ende wissen Sie wo das rettende Ufer ist.
Es könnte dabei in dem Paket M - je nach Besonderheit Ihrer Situation und der Art des Unternehmens - um Folgendes gehen.
- Welche konkreten Zahlungsausfälle bestehen infolge der Krise, wie gehe ich mit den Schuldnern um, lohnen gerichtliche Verfahren und wie schaffe ich die notwendige Liquidität, um die Krise auch in der Dauer zu überstehen?
- Welche konkreten Möglichkeiten bestehen in Ihrem Unternehmen, um Kreditzahlungen auszusetzen und Raten zu stunden?
- Die Lieferanten liefern nicht oder unvollständig. Ist es sinnvoll, Lieferverträge zu kündigen und wenn ja, welche genau.
- Wie gehe ich konkret auf die Vermieter zu, um eine Aussetzung oder eine Reduzierung der Mietzahlungen zu erreichen?
- Ist es für Ihr Unternehmen konkret notwendig oder hilfreich, Mitarbeiter zu entlassen oder Arbeitsverträge zu kündigen? Welchen anderen Möglichkeiten gibt es?
- Kurzarbeitergeld: Wie gestalte ich die Antragsstellung, wie präzise formuliere ich die Gründe für den Arbeitsausfall gegenüber der BA für Arbeit, wie gestalte ich konkret die Ansprache der Mitarbeiter, wie beziehe ich den Betriebsrat ein und wie gestalte ich Urlaub und Überstunden zur Zufriedenheit der Belegschaft?
- Welche konkreten staatlichen Förderprogramme sollte das Unternehmen in Anspruch nehmen?
- Welche konkreten Anträge sind bei den Finanzämtern zu stellen, um Erleichterungen zu erreichen?
- Besteht bereits Zahlungsunfähigkeit und muss ein Insolvenzantrag gestellt werden?
- Bedarf es bereits jetzt der Geltendmachung von Regressansprüchen gegen den Staat wegen behördlich geschlossener Betriebe/Läden und welche Nachweise gilt es hierfür zusammenzutragen und zu dokumentieren?
Mit Paket Compass M wissen Sie also, wo das rettende Ufer ist und wie Sie dahin gelangen. Sie könne das vielleicht allein bewerkstelligen. Wenn Sie mögen, können wir Ihre Unternehmung bei dem Weg durch die schwierigen Fahrwasser aber auch aktiv begleiten. Dazu benötigen Sie das Paket XL – Aktiv durch die Krise.
Sollte auch Ihre Unternehmung bereits in schwierige Fahrwasser geraten sein oder sind solche in Sicht, so zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren:
Per Telefon 0177 2576701 oder Mail (
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Corona Compass XL – Aktiv durch die Krise
Das Paket XL beinhaltet - ebenfalls zum vereinbarten Festpreis - die Leistungen der Pakete S und M. Demnach besteht Orientierung was Richtung und Herangehensweise an die verschiedenen Herausforderungen betrifft. Mit dem Paket XL begleiten wir Ihr Unternehmen aktiv - je nach Bedarf und Wunsch - als Berater, Taktgeber, Verhandler, Gestalter und Interessenvertreter. Unser Anspruch ist es, jeden Vorgang zu beschleunigen und schnell Ergebnisse zu erreichen. Sie können delegieren und gewinnen Raum und Zeit für andere Themen, zum Beispiel auch für die Neuaufstellung des Unternehmens nach der Krise.
Wir sorgen für Ihre Zeit.
Unsere Leistungen des Pakets XL richten sich – wie in den anderen Paketen auch – nach den konkreten Herausforderungen in ihrem Unternehmen und könnten beispielsweise die folgenden sein:
- Erstellung eines Finanzplanes für die Krise;
- Auswahl von Förderprogrammen, Beantragung von Liquiditätshilfen;
- Verhandlung mit Kreditinstituten für Zahlungsaufschübe und Aussetzung von Raten;
- Verhandlung mit anderen Gläubigern, Forderungsabwehr;
- Beantragung von Erleichterungen bei den Finanzämtern;
- Kurzarbeitergeld: Vorbereitung von Betriebsversammlungen, Vertragsunterlagen und Anträgen für Kurzarbeitergeld, Klärung von Fragen des Einsatzes von Urlaub und Überstunden der Belegschaft, Vertretung bei der Beantragung und Klärung von Rückfragen im Verwaltungsverfahren vor der BA;
- Verhandlungen mit Vermietern um Erleichterungen oder Aufschübe zu erreichen;
- Beschleunigung und Straffung von Inkassovorgängen und Forderungsverkäufen;
- Regelmäßige Beobachtung der insolvenzrechtlichen Situation, gegebenenfalls Einleitung von Sanierungs- oder Insolvenzverfahren
- Verhandlungen mit Kunden und Abnehmern wegen Verzögerungen aufgrund höherer Gewalt;
- Beantragung von Entschädigungsleistungen und Interessenvertretung in den Entschädigungsverfahren gegenüber Behörden und vor Gerichten;
Sollte auch Ihre Unternehmung bereits in schwierige Fahrwasser geraten sein oder sind solche in Sicht, so zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren:
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Themenschwerpunkte
Folgende Ansätze und Verkündungen sind aktuell verfügbar: (Stand 30.06.2020)
- Für die wirksame Anordnung von Kurzarbeit bedarf es einer Vereinbarung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer.
- Dann muss eine Anzeige und ein Antrag bei der zuständigen Agentur für Arbeit erfolgen.
- Diese erteilt Stammnummer und Zusage für Kurzarbeitergeld.
- Die Abrechnung erfolgt mit der monatlichen Lohnabrechnung durch Einreichen eines Leistungsantrages bei der Agentur für Arbeit. Der Arbeitgeber muss also in Vorleistung gehen.
Bitte beachten Sie hierzu auch unsere ausführliche Zusammenfassung:
Der Coronavirus – Welche Lösungen gibt es für Arbeitgeber?
Weiterführende Informationen:
- Bundesministerium für Justiz und Verbraucherschutz (BMJV) hat Entwurf des Gesetzes zur Aussetzung der Insolvenzantragspflicht (CorInsAG) vorgelegt
- Insolvenzantragspflicht für von der Corona-Krise betroffene Unternehmen vorr. bis zum 30. September 2020 ausgesetzt
- Das Haftungsrisiko für den GmbH-Geschäftsführer ist damit aber noch nicht beseitigt.
Bitte beachten Sie hierzu auch unsere ausführliche Zusammenfassung:
Insolvenzrecht in der Corona-Krise – Haftungsfalle für Geschäftsführer
Entschädigungen nach Infektionsschutzgesetz
- Wenn Tätigkeitsverbot oder „Absonderung“ (§§ 28 ff. Infektionsschutzgesetz) durch behördliche Maßnahme erfolgt, greift §56 Infektionsschutzgesetz als Entschädigungsgrundlage.
-
Die derzeit erlassenen Allgemeinverfügungen fallen nach unserer Auffassung nicht unter § 56 InfSchG und führen zu keiner Entschädigung.
- Antrag auf Entschädigung für Arbeitgeberaufwendungen verfügbar (Grundlage Nettoverdienst)
- Antrag auf Entschädigung für Selbständige verfügbar (Grundlage Gewinn lt. letztem Einkommensteuerbescheid)
Bitte beachten Sie hierzu auch unsere ausführliche Zusammenfassung:
Coronakrise – Stand der staatlichen Entschädigungen für Betriebsschließungen
Weiterführende Informationen
Finanzielle Unterstützung
- Aktuelle Darlehensprogramme der KfW für Investitionen und für Betriebsmittel (Zinssatz 1%), Achtung: vermutlich längere Bearbeitungszeit
- Sächsische Bürgschaftsbank: will Fördermöglichkeiten für Betriebsmittelkredite verbessern; Bewilligungsprozess soll beschleunigt werden
- Freistaat Sachsen erweitert das Sonderprogramm von Kleinstunternehmen bis max. 1 Mio.€ Umsatz auf Unternehmen über 1 Mio.€ Umsatz: Sitz in Sachsen, zinsloses Liquiditätshilfedarlehen von bis zu 100.000 € bei Laufzeit bis zu 10 Jahren und Tilgungsfreiheit in den ersten 3 Jahren. Außerdem können Teile der Darlehen je nach Zeitpunkt der Rückzahlung einbehalten werden.
- Bund verabschiedet Soforthilfe-Zuschuss zw. 9.000 € - 15.000 € für kleine Unternehmen, Solo-Selbständige und Angehörige der Freien Berufe
- Bundesfamilienministerium hat den Notfall-KiZ gestartet mit verkürzter Berechnungsgrundlage
Weiterführende Informationen:
- Möglichkeiten zur Stundung der Sozialabgaben (Antrag direkt an Ihre Krankenkasse)
- Je nach Region können Gewerbesteuer und andere Vorauszahlungen gestunden werden
Weiterführende Informationen:
Amtliche Bekanntmachungen
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